Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Solvabilitätsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 374/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 266/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 40Paragraph 40
Text
Integrität des Zuordnungsprozesses
§ 40.Paragraph 40,
(1)Absatz eins,Bei Forderungen gemäß § 22b Abs. 2 Z 1 bis 3 BWG haben Kreditinstitute folgende Anforderungen zu erfüllen:Bei Forderungen gemäß Paragraph 22 b, Absatz 2, Ziffer eins bis 3 BWG haben Kreditinstitute folgende Anforderungen zu erfüllen:
Eine unabhängige Stelle innerhalb des Kreditinstituts, die kein unmittelbares Interesse an der Kreditgewährung hat, hat die Zuordnung der Forderungen zu den Ratingklassen und deren regelmäßige Überprüfung durchzuführen oder zu genehmigen;
die Zuordnungen der Ratings haben mindestens einmal jährlich aktualisiert zu werden, wobei Schuldner mit hohem Risiko und problembehaftete Forderungen in kürzeren Intervallen zu überprüfen sind und die Rating-Zuordnung zu aktualisieren ist, sobald wesentliche Informationen über den Schuldner oder die Forderung bekannt werden und
es bestehen wirksame Verfahren zur Beschaffung und laufenden Aktualisierung von maßgeblichen Informationen über Schuldnermerkmale, die sich auf die PD auswirken, und über Geschäftsmerkmale, die sich auf die LGD und Umrechnungsfaktoren auswirken.
(2)Absatz 2,Bei Forderungen gemäß § 22b Abs. 2 Z 4 BWG sind folgende Anforderungen zu erfüllen:Bei Forderungen gemäß Paragraph 22 b, Absatz 2, Ziffer 4, BWG sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Die Schuldner- und Fazilitätsratings sind mindestens einmal jährlich zu aktualisieren und die Verlusteigenschaften und der Verzugsstatus der einzelnen Risikopools zu überprüfen und
mindestens einmal jährlich ist anhand einer repräsentativen Stichprobe der Status der einzelnen Forderungen innerhalb jedes Pools zu überprüfen und gegebenenfalls die Zuordnung zu aktualisieren.
Schlagworte
Schuldnerrating
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013
Dokumentnummer
NOR40082712