Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Solvabilitätsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 374/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 266/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 42Paragraph 42
Text
Dokumentation von Ratingsystemen
§ 42.Paragraph 42,
Kreditinstitute haben hinsichtlich der Ratingsysteme zu dokumentieren:
Den Aufbau und die Funktionsweise der eingesetzten Ratingsysteme, wobei die Dokumentation Aufschluss über die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß den §§ 37 bis 64 und eine Beschreibung zu folgenden Bereichen zu enthalten hat:Den Aufbau und die Funktionsweise der eingesetzten Ratingsysteme, wobei die Dokumentation Aufschluss über die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß den Paragraphen 37 bis 64 und eine Beschreibung zu folgenden Bereichen zu enthalten hat:
die Portfoliodifferenzierung;
die Verantwortlichkeiten der für das Rating von Schuldnern und Forderungen zuständigen Stellen und
die Intervalle für die Aktualisierung der Rating-Zuordnungen und die Überwachung des Ratingprozesses durch das höhere Management;
die durch Analysen belegten Gründe für die Wahl der Ratingkriterien;
alle größeren Veränderungen des Ratingprozesses, insbesondere die seit der letzten Überprüfung durch die FMA vorgenommenen Änderungen am Ratingprozess;
die Organisation der Zuordnung der Ratings einschließlich des Zuordnungsverfahrens und der internen Überwachungsstrukturen;
die intern verwendeten Ausfall- und Verlustdefinitionen einschließlich des Nachweises der Übereinstimmung dieser Definitionen mit § 22b Abs. 5 Z 2 BWG unddie intern verwendeten Ausfall- und Verlustdefinitionen einschließlich des Nachweises der Übereinstimmung dieser Definitionen mit Paragraph 22 b, Absatz 5, Ziffer 2, BWG und
die Methodik der verwendeten statistischen Modelle, wobei die Dokumentation zu umfassen hat:
eine detaillierte Beschreibung der Theorie, der Annahmen und der mathematischen und empirischen Basis für die Zuordnung von Ausfallschätzungen zu den Ratingklassen, den einzelnen Schuldnern, Krediten oder Pools sowie der Datenquellen, die für die Schätzung des Modells herangezogen werden;
einen umfassenden und strikten statistischen Prozess einschließlich Out-of-Time- und Out-of-Sample Tests für die Validierung des Modells und
Hinweise auf sämtliche Umstände, unter denen das Modell nicht effizient arbeitet.
Schlagworte
Ausfalldefinition
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013
Dokumentnummer
NOR40082714