Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Saatgutverordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 417/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 174/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6aParagraph 6 a
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Saatgut genetisch veränderter Sorten
§ 6a.Paragraph 6 a,
(1)Absatz eins,Um die Einhaltung von Anbauverboten auf der Grundlage der Richtlinie 2015/412/EU, ABl. Nr. L 68 vom 13.03.2015 S. 1, zu gewährleisten, ist das beabsichtigte Inverkehrbringen von Saatgut genetisch veränderter Sorten unter Angabe des Abnehmers (Name und Adresse), der geplanten Menge und des geplanten Liefertermins pro Abnehmer dem Bundesamt für Ernährungssicherheit anzuzeigen.Um die Einhaltung von Anbauverboten auf der Grundlage der Richtlinie 2015/412/EU, Amtsblatt Nummer L 68 vom 13.03.2015 Seite 1, zu gewährleisten, ist das beabsichtigte Inverkehrbringen von Saatgut genetisch veränderter Sorten unter Angabe des Abnehmers (Name und Adresse), der geplanten Menge und des geplanten Liefertermins pro Abnehmer dem Bundesamt für Ernährungssicherheit anzuzeigen.
(2)Absatz 2,Das Bundesamt für Ernährungssicherheit bringt die Anzeigen gemäß Abs. 1 im Falle von Abnehmern im Inland den Landesregierungen unverzüglich zur Kenntnis. Im Falle von Abnehmern im Ausland stellt das Bundesamt für Ernährungssicherheit die Inhalte der Anzeigen gemäß Abs. 1 den zuständigen Behörden des Empfängerlandes auf deren Ersuchen zur Verfügung. Der Inverkehrbringer hat Aufzeichnungen über die Menge, die Abnehmer und die Vertriebswege zu führen.Das Bundesamt für Ernährungssicherheit bringt die Anzeigen gemäß Absatz eins, im Falle von Abnehmern im Inland den Landesregierungen unverzüglich zur Kenntnis. Im Falle von Abnehmern im Ausland stellt das Bundesamt für Ernährungssicherheit die Inhalte der Anzeigen gemäß Absatz eins, den zuständigen Behörden des Empfängerlandes auf deren Ersuchen zur Verfügung. Der Inverkehrbringer hat Aufzeichnungen über die Menge, die Abnehmer und die Vertriebswege zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2016
Dokumentnummer
NOR40183850