Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Betriebsübereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 343/1973Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1973,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
ARTIKEL 2
(Rechte und Pflichten der Unterzeichner)
Jeder Unterzeichner erwirbt die im Übereinkommen und in diesem Betriebsübereinkommen für Unterzeichner vorgesehenen Rechte und verpflichtet sich, die ihm durch die genannten Übereinkommen auferlegten Pflichten zu erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2017
Dokumentnummer
NOR40084537