Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 vergleiche Paragraph 2,).
Text
Projektprogramm
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach § 2 BHG, die Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation während des Projektzeitraumes, um bis zu dessen Ende Druckwerke effizient und in der jeweils geforderten Qualität herstellen zu können. Die Herstellung von Druckwerken durch die Organisationseinheit ist dann als effizient zu betrachten, wenn die Vollkosten nicht höher liegen als der marktübliche Preis vergleichbarer Produkte.Das Ziel der Organisationseinheit ist, unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung nach Paragraph 2, BHG, die Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation während des Projektzeitraumes, um bis zu dessen Ende Druckwerke effizient und in der jeweils geforderten Qualität herstellen zu können. Die Herstellung von Druckwerken durch die Organisationseinheit ist dann als effizient zu betrachten, wenn die Vollkosten nicht höher liegen als der marktübliche Preis vergleichbarer Produkte.
(2)Absatz 2,Zur Erreichung des Zieles nach Abs. 1 hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.Zur Erreichung des Zieles nach Absatz eins, hat die Organisationseinheit das in der Anlage enthaltene Projektprogramm zu erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2013
Dokumentnummer
NOR40084772