Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 167/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel 9
Aufhebung bestehender Abkommen
1. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die schweizerisch-österreichische Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Beteiligung an der Kosovo Force (KFOR) vom 5. Juni 2002 aufgehoben.
2. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die gemeinsame Ausbildung AUCON/SWISSCOY vom 15. September 2000 aufgehoben.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR40084999