Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 175/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
ABSCHNITT IABSCHNITT römisch eins
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung:
ist unter „Abkommen“ das am 28.10.2005 in Bukarest unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit zu verstehen;
werden die übrigen Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im Abkommen gegeben wird.
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2016
Dokumentnummer
NOR40085240