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§ 23 ÄKWO 2006

Fassungen
ab 01.12.2006 — BGBl. II Nr. 459/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 23 heute01.12.2006 BGBl. II Nr. 459/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ärztekammer-Wahlordnung 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 459 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 23

Inkrafttretensdatum

01.12.2006BGBl. II Nr. 459/2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ÄKWO 2006

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

Durchführung der Wahl an zwei oder drei Wahltagen

Paragraph 23,

  1. Absatz eins,Die Wahlkommission kann, sofern sie nicht die nach Wahlkörpern inhaltlich und räumlich getrennte Durchführung des Abstimmungsverfahrens und des Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraph 12, beschlossen hat, beschließen, dass die Wahl an zwei oder drei Wahltagen durchzuführen ist. Diesfalls kann für die Stimmabgabe auch mehr als ein Wahllokal vorgesehen werden.
  2. Absatz 2,Bei der Bestimmung der Wahllokale, die nicht an den Sitz der Wahlkommission gebunden sind, und der Stimmabgabezeiten ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Möglichkeit zur Ausübung des Wahlrechts für möglichst viele wahlberechtigte Personen gewährleistet ist. Die Wahllokale müssen für die Abwicklung der Wahl geeignet sein und dürfen sich nicht im Besitz einer wahlwerbenden Gruppe oder einer politischen Partei befinden.
  3. Absatz 3,Die Wahlkommission kann nach Anhörung der Ärztekammer unter Bedachtnahme auf die Zahl der in einer Krankenanstalt beschäftigten Ärzte (Ärztinnen) festlegen, in welcher Krankenanstalt (welchen Krankenanstalten) Wahllokale für die Durchführung der Wahl eingerichtet werden soll (sollen).
  4. Absatz 4,Für die Berechnung der Fristen bei Durchführung der Wahl an zwei oder drei Wahltagen nach dieser Verordnung ist der erste Wahltag heranzuziehen.
  5. Absatz 5,Im Übrigen sind die allgemeinen Bestimmungen über das Abstimmungsverfahren anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2016

Gesetzesnummer

20005158

Dokumentnummer

NOR40085376