Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Hochschul-Curriculaverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 495/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Curricula unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und von
elektronischen Lernumgebungen
§ 6.Paragraph 6,
Sofern die Curricula die Durchführung einzelner geeigneter Studien bzw. Studienteile unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen ermöglichen, ist vorzusehen, dass jedenfalls Module mit vorwiegend fachdidaktischen und schulpraktischen Inhalten als Präsenzstudium angeboten und geführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011
Dokumentnummer
NOR40085995