Norm Verbot des Inverkehrbringens einer Maschine× ▾ ‹›Gliederung Verbot des Inverkehrbringens einer Maschine Fassungen (Gesetz) ab 30.12.2006 — BGBl. II Nr. 535/2006 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.12.2006 BGBl. II Nr. 535/2006 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 30.12.2006 Art. 1Anl. 1