Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 6/2007 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2010,
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien
StF: BGBl. III Nr. 6/2007
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 26. Juni bzw. 21. Dezember 2006 (eingelangt am 22. Dezember 2006) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 26. Juni bzw. 21. Dezember 2006 (eingelangt am 22. Dezember 2006) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Im Sinne der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien,
in dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine fruchtbare finanzielle Kooperation zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
mit dem Ziel, die wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden
Ländern zu
fördern,
sind die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und die Regierung der Republik Tunesien, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2010
Dokumentnummer
NOR30005702