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Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.2004 — BGBl. III Nr. 15/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.2004 BGBl. III Nr. 15/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2007,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2004BGBl. III Nr. 15/2007

Außerkrafttretensdatum

Index

89/06 Lebensmittel

Text

In den Artikeln 4 und 6 dieses Übereinkommens bezeichnete Anlage 1
Modalitäten für die Bestimmung der Stellung jedes Mitgliedstaats im Weinbausektor

Ziffer eins Objektive Kriterien zur Bestimmung der relativen Stellung jedes Mitgliedstaats im Weinbausektor:

  1. Litera a
    Durchschnitt der Erzeugung von Weinen, Spezialweinen, Mosten und Weinalkohol (in Weinäquivalenten ausgedrückt) im letzten bekannten Fünfjahreszeitraum nach Eliminierung der beiden Extremwerte (P);
  2. Litera b
    Durchschnitt der gesamten Rebfläche in den drei letzten bekannten Jahren (S);
  3. Litera c
    Durchschnitt des offensichtlichen Verbrauchs von Weinen und Weinäquivalenten in den drei letzten bekannten Jahren (C) = (P) Produktion – (E) Exporte + (römisch eins) Importe.
  4. Ziffer 2
    Formel für die Bestimmung des Koeffizienten jedes Mitgliedstaats:

  1. Ziffer 3
    Aktualisierung des Koeffizienten jedes Mitgliedstaats:
    1. Litera a
      zu Beginn des nächsten Haushaltsjahrs nach dem Beitritt eines neuen Mitglieds;
    2. Litera b
      alle drei Jahre durch die Berücksichtigung der letzten bekannten statistischen Daten.
  2. Ziffer 4
    Neue Beitritte:

Die neuen Mitglieder, die der O.I.V. in den kommenden Jahren beitreten, haben einen Pflichtbeitrag zu leisten, der nach der in dieser Anlage festgelegten Formel berechnet wird, zuzüglich der Beteiligung an der besonderen Finanzierung der Sprachen nach Anlage 2.

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2018

Gesetzesnummer

20005246

Dokumentnummer

NOR40086441