Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewinnbeteiligungs-Verordnung-Krankenversicherung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 120/2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 34/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
§ 7.Paragraph 7,
Diese Verordnung ist für die Bemessung von Gewinnanteilen von Krankenversicherungsverträgen anzuwenden, die auf Basis von nach dem 30. Juni 2007 der FMA vorgelegten versicherungsmathematischen Grundlagen abgeschlossen werden, außer die Vorlage der versicherungsmathematischen Grundlagen erfolgt lediglich, um die schon vor dem 01. Juli 2007 verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen an die veränderten Kosten des Gesundheitswesens oder geänderte Wahrscheinlichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen anzupassen. Sie ist für die Bemessung von Gewinnanteilen anzuwenden, die in Geschäftsjahren entstanden sind, die nach dem 30. Dezember 2007 enden.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2019
Dokumentnummer
NOR40087765