Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Saudi-Arabien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2007,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
vgl. die „synthetisierte“ Version des DBA Saudi Arabien plus MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) in Anlage 1vergleiche die „synthetisierte“ Version des DBA Saudi Arabien plus MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) in Anlage 1
Text
Artikel 27
DIPLOMATEN UND KONSULARBEAMTE
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und ihren persönlichen Hausangestellten oder den Mitgliedern konsularischer Missionen oder den Mitgliedern ständiger Missionen bei internationalen Organisationen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40087899