Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Saudi-Arabien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2007,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 28
IN-KRAFT-TRETEN
(1)Absatz eins,Jeder Vertragsstaat teilt dem anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg den Abschluss der für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens nach seinen Vorschriften erforderlichen Verfahren mit. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die spätere der Mitteilungen erfolgte.
(2)Absatz 2,Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung:
hinsichtlich der im Abzugsweg eingehobenen Steuern auf alle Beträge, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres gezahlt werden, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist;
hinsichtlich anderer Steuern auf Steuern, die für Steuerjahre erhoben werden, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40087900