Norm Maßnahmen für Gewerbetreibende in der Personenbetreuung zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit× ▾ ‹›Gliederung Maßnahmen für Gewerbetreibende in der Personenbetreuung zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit Kundmachung BGBl. II Nr. 152/2007 · 02.07.2007▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 152/2007 02.07.2007 Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2