Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 76/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
16.05.2007
Unterzeichnungsdatum
14.12.2005
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 76/2007 (NR: GP XXIII RV 2 AB 57 S. 17. BR: AB 7674 S. 744.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Lettisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Juni 2006 bzw. 16. Mai 2007 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 16. Mai 2007 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. Juni 2006 bzw. 16. Mai 2007 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 16. Mai 2007 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Lettland, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Lettland plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Lettland plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2020
Dokumentnummer
NOR30005870