Rechtstracker.at

§ 8

Fassungen
ab 01.07.2007 — BGBl. II Nr. 189/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 8 heute01.07.2007 BGBl. II Nr. 189/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.07.2007BGBl. II Nr. 189/2007

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Praktische Prüfung

Prüfarbeit

Paragraph 8, (1) Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages durchzuführen und hat folgende Arbeiten zu umfassen:

  1. Ziffer eins
    Anfertigen einer Skizze,
  2. Ziffer 2
    Erstellen einer normgerechten, rechnergestützten Zeichnung, unter Berücksichtigung der Ausbildung.
Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem Prüfling anlässlich der Aufgabenstellung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
  1. Absatz 2,Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die Anforderungen der Berufspraxis jedem Prüfling eine Aufgabe zu stellen, die in der Regel in sieben Stunden ausgeführt werden kann. Hierbei ist der Arbeit gemäß Absatz eins, Litera a, eine Dauer von zwei Stunden und der Arbeit gemäß Absatz eins, Litera b, eine Dauer von fünf Stunden zu Grunde zu legen.
  2. Absatz 3,Die Prüfung ist nach acht Stunden zu beenden.
  3. Absatz 4,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      Anordnung und Darstellung der Ansichten und Schnitte,
    2. Ziffer 2
      Anordnung der Maß- und Hilfslinien,
    3. Ziffer 3
      Bearbeitungs- und Behandlungshinweise,
    4. Ziffer 4
      Maßangaben mit Toleranzen,
    5. Ziffer 5
      fachgerechte Arbeitsweise.

Schlagworte

Maßlinie, Bearbeitungshinweis

Gesetzesnummer

20005411

Dokumentnummer

NOR40090458