Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 96/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2007,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen
Die Archive der Organisation und alle Unterlagen jeder Art, die sich im Besitz der Organisation befinden oder dieser gehören, gleichwohl wo sie sich befinden oder in wessen Besitz sie stehen, sind unverletzlich.
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2016
Dokumentnummer
NOR40090748