Norm HStBV× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Hochschul-Studienbeitragsverordnung (HStBV) Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2007 — BGBl. II Nr. 245/2007 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 30.07.201530.06.2019 § → § BGBl. II Nr. 211/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 218/2019 07.04.200929.07.2015 § → § BGBl. II Nr. 102/2009 01.10.200706.04.2009 BGBl. II Nr. 245/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.04.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2Verwendung der Studienbeiträge§ 3§ 4Verweisungen§ 5§ 6