Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Hochschul-Einstufungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 258/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung
§ 3.Paragraph 3,
Die nachstehend genannten, nach § 16 Abs. 1 und 2 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV (Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung) verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft: Die nachstehend genannten, nach Paragraph 16, Absatz eins und 2 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV (Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung) verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
Humanwissenschaften ...
........ LVG I,........ LVG römisch eins,
Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Fachliche Bildung, Angewandte Informatik, Deutsch und Kommunikation, Fremdsprache, Ernährungswissenschaft, Textilchemie, Werkstättenbetriebslehre, Netzwerktechnik …
…. LVG I,…. LVG römisch eins,
Lehrveranstaltungen mit ausschließlich praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Küchenpraxis, Modeatelier …
… LVG III,… LVG römisch drei,
sonstige Lehrveranstaltungen ....
. LVG II,. LVG römisch zwei,
Schulpraktische Studien und begleiteter Schuldienst:
Lehrveranstaltungen im Bereich der Unterrichtsanalysen und des Lehrverhaltenstrainings .........
... LVG II,... LVG römisch zwei,
sonstige Lehrveranstaltungen ...........
... LVG III,... LVG römisch drei,
Ergänzende Studien:
Rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (zB Schulrecht) …
…. LVG I,…. LVG römisch eins,
Lehrveranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Blended Learning, Mediendidaktik, Politische Bildung oder Informatik …
…. LVG II,…. LVG römisch zwei,
Lehrveranstaltungen mit überwiegend praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Bewegung und Sport …
.. LVG III... LVG römisch drei.
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2016
Dokumentnummer
NOR40091103