Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2007 bis 07.12.2010 — BGBl. II Nr. 286/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.201131.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 395/2010 · aufgehoben
Anl. 101.01.200707.12.2010 BGBl. II Nr. 286/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2007BGBl. II Nr. 286/2007

Außerkrafttretensdatum

07.12.2010

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,

Text

Anlage Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, BHG 1. Strategische Zielsetzung der BABF

Die BABF ist in folgende agrar- und regionalpolitische Ziele des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingebunden:

  1. Litera a
    Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes;
  2. Litera b
    Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Berggebiete und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
  3. Litera c
    Erhaltung einer leistungsfähigen, umweltschonenden, sozial orientierten bäuerlichen Landwirtschaft;
  4. Litera d
    Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen.

2. Schlüsselaufgaben der BABF

Der Wirkungsbereich der BABF erstreckt sich auf:

  • Strichaufzählung
    Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
  • Strichaufzählung
    Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Bewertung von Maßnahmen und Instrumenten zur Lösung der Probleme des Bergraums und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur; Erarbeitung von produktionstechnischen, sozialen, betrieblichen und agrarpolitischen Alternativen; wissenschaftliche Begleitung in der Durchführung modellhafter Alternativen.

In diesen Bereichen werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

Schlüsselaufgaben

Anteil am gesamten Leistungsvolumen

wissenschaftliche Forschung mit

agrar- und regionalpolitischen sowie sozioökonomischen Fragestellungen

ca. 60 vH

Erstellung von Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

ca. 40 vH

Evaluierung von agrar-, regional- und umweltpolitischen Maßnahmen und Programmen

Unterstützung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft insbesondere in agrar- und regionalpolitischen Belangen (insbesondere Sitzungsteilnahme, Vertretung des BMLFUW in Expertengruppen)

Beitrag zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit an den von der BABF bearbeiteten Themen

Zielgruppen der Leistungen der BABF sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und andere betroffene Bundesministerien; agrar- und regionalpolitische Entscheidungsträger; die EU-Kommission und andere internationale Organisationen; sowie andere Forschungseinrichtungen.

3. Rechtsgrundlagen der Verwaltungstätigkeit

  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung;
  • Strichaufzählung
    Landwirtschaftsgesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 375 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung;
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Berggebiete und benachteiligten förderungswürdigen Gebiete bestimmt werden, Bundesgesetzblatt Nr. 771 aus 1995,, in der jeweils geltenden Fassung;
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft mit der die Bergbauernbetriebe im Land Kärnten, im Land Niederösterreich, im Land Oberösterreich, im Land Salzburg, im Land Steiermark, im Land Tirol und im Land Vorarlberg bestimmt werden, BGBl. Nr. 1048 bis 1054 aus 1994, und Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland neu bestimmt werden, Bundesgesetzblatt Nr. 542 aus 1979,, in der jeweils geltenden Fassung;
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Verordnungen und Richtlinien der EU insbesondere in den Bereichen:
    • Strichaufzählung
      Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, Verordnung (EG) Nr. 1698 aus 2005,;
    • Strichaufzählung
      Strukturfonds, Zielgebiete, Vorbeitrittshilfe;
    • Strichaufzählung
      benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete (Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete, Ausgleichszulage);
    • Strichaufzählung
      Agrarumweltmaßnahmen und -programme;
    • Strichaufzählung
      Strukturfonds und regionale Förderprogramme.

4. Allgemeine Ziele der BABF 4.1 Fachbezogene Ziele:

4.1.1 Allgemeine fachbezogene Ziele:

  • Strichaufzählung
    Effiziente Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Aufbereitung sowie Bereitstellung der Forschungsergebnisse;
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen;
  • Strichaufzählung
    Ziele für Leistungen im Bereich wissenschaftlicher Forschung;

A. Einhaltung der Forschungsprojektpläne und der Planung sonstiger wissenschaftlicher Arbeiten.

4.1.2 Ziele für sonstige fachbezogene Leistungen:

B. Beibehaltung der Anzahl der Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen in Abhängigkeit vom Ressourceneinsatz im bestehenden Ausmaß.

4.1.3 Ziele für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit:

C. Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Verbreitung der Forschungsergebnisse der BABF.

4.2 Managementziele:

D. Anwendung der Kostenrechnung zur Erhöhung des Kostenbewusstseins und zum effizienten Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen der BABF.

E. Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen.

F. Erhöhung der Einnahmen in Relation zu den Ausgaben.

4.3 Qualitätsbezogene Ziele:

G. Beibehaltung des Anteils bzw. weiterer Ausbau der internationalen Forschungskooperationen.

5. Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

Die vorgenannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen/Produkten und Indikatoren:

Produkt bzw. Leistung

Maßgebl. Ziele *)

römisch eins n d i k a t o r

Entwicklung des Indikators

 

2007

2008

2009

2010

Durchführung von Forschungspro-

jekten

A

Anzahl der abgeschlossenen Forschungs-

projekte

, 3

, 4

, 4

, 4

Wissenschaftl. Kurzstudien

A

Anzahl der Berichte

wiss. Kurzstudien

, 8

, 8

, 9

, 9

Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

B

Anzahl der Erledigungen

, 40

, 40

, 40

, 40

Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

B

Anteil der

termin-

gerechten Erledigungen

, 94 v. H.

, 94 v. H.

, 95 v. H.

, 95 v. H.

Publizierte Forschungs-

berichte

A,C

Anzahl der Forschungs-

berichte

, 3

, 3

, 3

, 3

Sonstige Fachpublika-

tionen

C

Anzahl der Fachpubli-

kationen

31

32

33

34

Fachvorträge

C

Anzahl der Fachvorträge

31

32

33

34

Effizienter Ressourceneinsatz

D

Anwendung der Kosten-

rechnung

, Anwen-

dung

, Anwen-

dung

, Anwen-

dung

, Anwen-

dung

Budgetmana-

gement

E,F

Erreichung des Saldos gemäß Ziffer 6 Punkt eins

, Erreichung

, Erreichung

, Erreichung

, Erreichung

Durchführung von Forschungs-

arbeiten

G

Anteil des Ressourcen-

einsatzes in Forschung mit internationaler Kooperation

, 34 vH

, 35 vH

, 36 vH

, 37 vH

*) Kürzel gem. Pkt. 4

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen 6.1 Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben (Beträge in EURO)

 

2007

2008

2009

2010

Ausgaben

 

 

 

 

UT 0

710.000

750.000

770.000

770.000

UT 3

26.000

27.000

28.000

29.000

UT 7

1.000

1.000

1.000

1.000

UT 8

225.000

230.000

235.000

240.000

Summe Ausgaben

962.000

1.008.000

1.034.000

1.040.000

UT 4

22.000

23.000

24.000

25.000

UT 5

49.000

51.000

53.000

55.000

UT 7

1.000

1.000

1.000

1.000

Summe Einnahmen

72.000

75.000

78.000

81.000

Saldo

890.000

933.000

956.000

959.000

6.2 Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Im Projektzeitraum sind keine Abgänge durch Pensionierung, Versetzungen und Austritte zu erwarten. Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

Beamte/

Verwendungsgruppe

Ausgangspunkt

 

2007

2008

2009

2010

A 1

6

6

6

6

A 3

1

1

1

1

Summe Beamte

7

7

7

7

Vertragsbedienstete/

Entlohnungsgruppe

Ausgangspunkt

 

2007

2008

2009

2010

v 1

3

3

3

3

v 2

1

1

1

1

v 3

2

2

2

2

Summe Vertragsbed.

6

6

6

6

Lehrlinge

1

1

1

1

Gesamt

14

14

14

14

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2010

Gesetzesnummer

20005500

Dokumentnummer

NOR40091484