Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einheitliche Betriebsprämie-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 322/2007 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 491/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 491 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Übertragung von Zahlungsansprüchen
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Anträge auf Übertragung von Zahlungsansprüchen sind mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts anzuzeigen.
(2)Absatz 2,Die Anzeige hat insbesondere zu enthalten:
Anzahl, Art und Wert der von der Übertragung erfassten Zahlungsansprüche einschließlich Identifizierungscode und
die Unterschriften des übertragenden und des übernehmenden Betriebsinhabers.
(3)Absatz 3,Übertragungen von Zahlungsansprüchen im Rahmen von Betriebsübertragungen sind unter Verwendung des von der AMA hierzu aufgelegten Formblatts jederzeit möglich. Die Frist zur Anzeige gemäß § 8 INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 31, ist dabei zu beachten.Übertragungen von Zahlungsansprüchen im Rahmen von Betriebsübertragungen sind unter Verwendung des von der AMA hierzu aufgelegten Formblatts jederzeit möglich. Die Frist zur Anzeige gemäß Paragraph 8, INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008, Bundesgesetzblatt , römisch zwei Nr. 31, ist dabei zu beachten.
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2010
Dokumentnummer
NOR40104130