Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Rechte an Fabriks- und Handelsmarken (Montenegro)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 199/1955Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1955,
Inkrafttretensdatum
03.06.2006
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien, betreffend die Wiederherstellung bestimmter Rechte an Fabriks- und Handelsmarken.
StF: BGBl. Nr. 199/1955
Ratifikationstext
Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6 auf Grund eines zwischen der österreichischen Botschaft und dem Staatssekretariat für auswärtige Angelegenheiten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien durchgeführten Notenwechsels am 12. August 1955 in Kraft getreten.
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 124/2007 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Schlagworte
e-rk,
Warenzeichen, zweiter Weltkrieg
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013
Dokumentnummer
NOR30006118