Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Neuseeland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 127/2007 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 183/2024Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 183 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
29.08.2024
Unterzeichnungsdatum
21.09.2006
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG VON NEUSEELAND ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND –UMGEHUNG
StF: BGBl. III Nr. 127/2007 (NR: GP XXIII RV 83 AB 185 S. 30. BR: AB 7756 S. 747.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Dezember 2007 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, am 1. Dezember 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Neuseeland,
inSub-Litera, i, n der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
Haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2024
Dokumentnummer
NOR40266293