Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Heeresunteroffiziersakademie
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 370/2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 370 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 (vgl. § 2)Projektzeitraum 1.1.2008 - 31.12.2012 vergleiche Paragraph 2,)
Text
Anlage Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)Projektprogramm nach Paragraph 17 a, Absatz 9, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) 1. Strategischer Rahmen
Die Heeresunteroffiziersakademie (HUAk) erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ihre Schlüsselaufgaben in den zugewiesenen Objekten der Liegenschaft TOWAREK Schulkaserne Enns sowie in der Außenstelle HILLER – Kaserne in Ebelsberg.
Die Heeresunteroffiziersakademie ist Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit den Einschränkungen des Art. 79 B-VG.Die Heeresunteroffiziersakademie ist Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit den Einschränkungen des Artikel 79, B-VG.
Die Heeresunteroffiziersakademie ist als Institution zur Entwicklung des Unteroffizierskorps Trägerin für die allgemeine Aus-, Weiter- und Fortbildung der Berufs- und Miliz-Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres.
Die Heeresunteroffiziersakademie führt die Grundaus- und Fortbildung von Zivilbediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport durch.
2. Strategische Ziele
Die Heeresunteroffiziersakademie bildet auf der Grundlage eines positiven Menschenbildes und einer nach innen und außen gelebten Unternehmensphilosophie Unteroffiziere, Zivilbedienstete und weitere Personen vergleichbarer inländischer und ausländischer Organisationen aus.
Die Ausbildung erfolgt in Übereinstimmung mit der jeweiligen Einsatzkonzeption des Österreichischen Bundesheeres im nationalen und internationalen Kontext unter Anwendung moderner Ausbildungsmittel in der Präsenz- und Fernausbildung nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung inklusive flexibler Denk- und Handlungsweisen des verantwortlichen Führungspersonals und berücksichtigt die fachliche, die methodische und auch die soziale Kompetenz.
Als Forschungsinstitution gemäß Forschungskonzept des Österreichischen Bundesheeres gestaltet die Heeresunteroffiziersakademie vorrangig die Entwicklung des Unteroffizierskorps und kooperiert in diesem Zusammenhang mit nationalen und internationalen Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Die Auftragserfüllung erfolgt unter Anwendung von Managementmethoden der öffentlichen Verwaltung und Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze in einer zeitgemäßen infrastrukturellen Umgebung.
3. Fachbezogene Ziele
Steigerung der Anzahl der zugelassenen Teilnehmer zur Unteroffiziers-Grundausbildung durch Optimierung der Wirkung von Fördermaßnahmen im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge.
Intensivierung der Kooperationen mit ähnlichen nationalen und internationalen, militärischen und zivilen Bildungseinrichtungen.
Steigerung der Leistungszeiten der Bediensteten in den Kernbereichen.
4. Managementziele
Positive Auswirkungen von Sport und gesundheitsfördernden, ganzheitlich wirkenden Führungsmaßnahmen auf die Bediensteten.
Optimierung der Zufriedenheit und Motivation der MitarbeiterInnen mit Führung und Arbeitsbedingungen.
Positionierung der Heeresunteroffiziersakademie als Forschungseinrichtung des Österreichischen Bundesheeres durch aktive Mitwirkung im Forschungsmanagement des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Implementierung eines Fachzentrums für Fernausbildung an der Heeresunteroffiziersakademie unter intensiviertem Einsatz der Fernlehre als Unterrichtsmethode in der Weiterbildung von Berufs- und Milizunteroffizieren.
Steigerung der Qualität der Leistungen der Heeresunteroffiziersakademie, gemessen am Gesamtergebnis im Bereich der Common Assessment Framework (CAF) Selbstbewertung.
Effizienzsteigerung im Bereich der Durchführung von Lehrgängen/Seminaren.
5. Schlüsselaufgaben
Der Heeresunteroffiziersakademie obliegt
die Entwicklung des österreichischen Unteroffizierskorps durch Bildungsmaßnahmen im nationalen und internationalen Rahmen sowie selbständige Grundlagen- und Forschungsarbeit,
die Schaffung und Sicherstellung aller notwendigen Rahmenbedingungen für Führung, Ausbildung, Logistik, Personal, Kommunikation und Administration zur Auftragserfüllung,
der Ausbau und die Weiterentwicklung nationaler und internationaler Kontakte zur Förderung von Ausbildungskooperationen vor allem zur Erhöhung der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen im europäischen Kontext,
die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrgängen sowie sonstiger Bildungsmaßnahmen für Unteroffiziere des Österreichischen Bundesheeres,
die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ausbildungsmaßnahmen für Miliz-Unteroffiziere,
die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Grundausbildungen für A 3, A 4 und A 5, der Facharbeiter-Aufstiegsausbildung und der Einführungsmodule für alle Verwendungsgruppen,
die bedarfsorientierte Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Trainerausbildung Führungsverhalten und der Ausbildung zum Schulungsleiter für Ausbildungsmethodik und
die Bereitstellung von Fachkompetenz und strukturiertem Wissen sowie Erarbeitung von Grundlagen nach Vorgabe des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
6. Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2010Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 57 aus 2010, Wehrgesetz 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2009Wehrgesetz 2001 (WG 2001), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2009, Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), BGBl. Nr. 213/1986Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz – BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986, Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 BGBl. Nr. 333/1979, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2010Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2010, Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), BGBl. Nr. 86/1948, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2010Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2010, Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2008, Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1, BGBl. II Nr. 464/2008Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2008, Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2, BGBl. II Nr. 465/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 81/2010Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2008,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 2010, Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1, BGBl. II Nr. 220/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 158/2009Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 220 aus 2007,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2009, Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2, BGBl. II Nr. 221/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 159/2009Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 221 aus 2007,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2009, Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3, BGBl. II Nr. 222/2007, zuletzt geändert durch Verordnung BGBL. II Nr. 160/2009Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2007,, zuletzt geändert durch Verordnung BGBL. römisch zwei Nr. 160/2009 Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter–Aufstiegsausbildung, BGBl. II Nr. 223/2007, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. II Nr. 161/2009Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter–Aufstiegsausbildung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 223 aus 2007,, zuletzt geändert durch Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2009,
7. Leistungskennzahlen Quantitative Leistungskennzahlen:
Zulassungsprüfung | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
Positive Prüfungsabschlüsse im Verhältnis zur Anzahl der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber für die Teilnahme an der Unteroffiziers – Grundausbildung in [Prozent] | 96 | > 96 | > 96 |
Bemerkung:
Die Überprüfung der Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber erfolgt nach einem standardisierten Verfahren im Rahmen des Vorbereitungslehrganges. Durch zusätzliche Schulungen in den verschiedensten Unterrichtsthemen (Fördermaßnahmen) soll eine Verbesserung erreicht werden.
Ausbildung | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
Bedienstete und Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer der HUAk bei ausländischen Einrichtungen. [Manntage] | 270 | 280 | 290 |
Ausländische Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer an der HUAk. [Manntage] | 693 | 700 | 720 |
Aus- und Fortbildung der Unteroffiziere und anderer Bediensteter des Ressortbereichs des BMVLS [Manntage] | 64.034 | 83.000 | 68.300 |
Weiterbildung der Unteroffiziere [Manntage] | 1.755 | 3.600 | 3.600 |
Verhältnis Zeitaufwand Kernleistungen (Ausbildung) zu Gesamtanwesenheitszeit der Bediensteten der HUAk [%] | 45 | 50
| 50
|
Kosten pro Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer pro Kurstag [€] | 128 | 120
| 120
|
Im Forschungsbereich durch HUAk herausgegebene Publikationen [Anzahl] | 6 | 6 | 6 |
Lehrgänge/Seminare mit Fernausbildungsabschnitt [Anzahl] | 4 | 5 | 5 |
Bemerkungen:
Als Kernleistung wird die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren an der HUAk (Aus-/Fort- und Weiterbildung), die Administration dieser Lehrgänge/Seminare, sowie alle Aktivitäten des Stabes und der Stabsabteilung der HUAk, die die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren unterstützen, definiert.
Die Fortbildung wurde unter der Annahme der Wiederaufnahme des Vorhabens „Ausbildung der Lehrer“ geplant und ist daher in den Jahren 2011/12 höher als im Referenzjahr.
Gesundheitsförderung | 2009 | 2011 | 2012 |
Auswirkungen von Sport und gesundheitsfördernden, ganzheitlich wirkenden Führungsmaßnahmen [Durchschnittswert an Arbeitstagen mit krankheitsbedingter Abwesenheit, pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, ohne Langzeitfälle] | 4,09 | 3,59
| 3,09
|
Bemerkungen:
Langzeit-Krankenstände mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen werden herausgerechnet.
Als Referenzwert wird der ermittelte Wert aus 2009 herangezogen.
Messverfahren: Variable Abfrage in Halbjahresschritten
Qualitative Leistungskennzahl:
Mitarbeiterzufriedenheit | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit (Bedienstete der HUAk) [%] | 85 | 85
| 85
|
Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit (Rekruten) [%] | 80 | 80
| 80
|
Bemerkung:
Die Bediensteten der Heeresunteroffiziersakademie sollen jährlich mittels Fragebogen befragt werden. Die Befragung der Rekruten erfolgt 2x jährlich jeweils im 4. od. 5. Ausbildungsmonat.
Qualitätsmanagement | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
Steigerung der Qualität der Leistungen der HUAk gemessen am Gesamtergebnis im Bereich der CAF Selbstbewertung [Skala 1 bis 6] | 3 | > 3 | > 3,5 |
Bemerkung:
Durch eine jährlich durchgeführte Selbstevaluierung nach den Prinzipien des CAF soll eine Verbesserung in ausgewählten Bereichen erreicht werden.
8. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
Planstellenvorschau | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
M1 | 3 | 3 | 3 |
M2 | 25 | 25 | 25 |
M3 | 80 | 83 | 83 |
M4 | 14 | 10 | 10 |
A1 | 2 | 3 | 3 |
A2 | 2 | 4 | 4 |
A3 | 3 | 3 | 3 |
Gesamtsumme | 129 | 131 | 131 |
Bemerkung:
Gemäß Punkt 4 des allgemeinen Teils des Stellenplanes kann die Deckung der Bediensteten im Stellenplan gefunden werden (z.B. A4 könnte durch A3 oder M BUO 2 gedeckt werden). Diese Maßnahme ist Voraussetzung für eine flexiblere Personalsteuerung. Grundlage hiezu bildet der Organisationsplan.
GWD-Kontingent | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
Rekruten | 140 | 138 | 138 |
Bemerkungen:
Bei den Rekruten ist zu berücksichtigen, dass diese nur während der Verwendung an der Heeresunteroffiziersakademie bei dieser budgetwirksam sind.
Pro Jahr stehen der Heeresunteroffiziersakademie 3 Haupt-Einrückungskontingente sowie 2 zusätzliche Einrückungstermine für jeweils 2 Sanitätsgehilfen zur Verfügung.
9. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen (Budgetvorschau):
Ausgaben in Mio € | UT | Voranschlag 2010 | Prognose 2010 | Voranschlag 2011 | Voranschlag 2012 |
Personalausgaben | 0 | 5,576 | 5,925 | 5,921 | 6,009 |
Gesetzliche Verpflichtungen | 7 | 0,284 | 0,290 | 0,284 | 0,284 |
Ermessensausgaben | 8 | 1,376 | 1,028 | 1,031 | 0,943 |
Gesamtausgaben | | 7,236 | 7,243 | 7,236 | 7,236 |
Gesamteinnahmen | 4 | 0,010 | 0,009 | 0,010 | 0,010 |
SALDO (Budgetunterdeckung) | | 7,226 | 7,234 | 7,226 | 7,226 |
Bemerkung:
Aufgrund der Erfahrungswerte aus dem 1. Flexibilisierungs-Projektzeitraum wurde beim Voranschlag für 2011 und 2012 ein Ausgleich zwischen UT0 und UT8 durchgeführt.
9.1 Ausgaben:
UT 0 – Personalbereich:
Der Personalaufwand für die Jahre 2011 und 2012 ist auf der Basis einer Prognose für das Jahr 2010, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. Die in der Budgetvorschau budgetierten Personalausgaben ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
VBÄ | Prognose 2010 | 2011 | 2012 |
M BO 1 | 3 | 2 | 2 |
M BO 2 | 21 | 24 | 25 |
M BUO 1 | 80 | 80 | 80 |
M BUO 2 | 6 | 5 | 5 |
A1 | 2 | 2 | 2 |
A2 | 4 | 4,75 | 4,75 |
A3 | 3 | 3 | 3 |
A4 | 7 | 6,25 | 6,25 |
Versetzung über Stand | 2 | 1,75 | 1 |
"900" MBUO1 | 1 | 3,25 | 3 |
VB Englisch | 3 | 3 | 3 |
Auslandseinsatz | -4 | -4 | -4 |
budgetierte VBÄ | 128 | 131 | 131 |
Dienstzuteilungen | 8 | 8 | 5 |
Gesamtsumme VBÄ | 136 | 139 | 136 |
Bemerkungen:
Es wird davon ausgegangen, dass sich durchschnittlich 4 VBÄ im Auslandseinsatz befinden. Die Budgetierung erfolgt durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Die Nachbesetzungen an der Heeresunteroffiziersakademie erfolgen grundsätzlich durch ressortinternes Personal.
Aufwendungen für Personal (z.B. Lehrpersonal, Ersatz für Personal im Auslandseinsatz), welches Aufgaben für die Heeresunteroffiziersakademie wahrzunehmen hat, sind durch die Heeresunteroffiziersakademie zu bedecken (z.B. Gastlehrergebühren, Personal von Arbeitskräfteüberlassungsfirmen, Dienstzuteilungen).
UT 7 – Gesetzliche Verpflichtungen:
Diese umfassen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31, für Grundwehrdiener. Die Berechnung erfolgte auf der Basis der Prognose 2010 unter Berücksichtigung der Kontingentierungszahlen für den Projektzeitraum, sowie der Valorisierung der Barbezüge.Diese umfassen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 31, für Grundwehrdiener. Die Berechnung erfolgte auf der Basis der Prognose 2010 unter Berücksichtigung der Kontingentierungszahlen für den Projektzeitraum, sowie der Valorisierung der Barbezüge.
UT 8 – Aufwendungen:
Der Sachaufwand wurde auf Grundlage der tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen budgetiert.
Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht in der Budgetvorschau der Heeresunteroffiziersakademie berücksichtigt. (z. B. Gebäudeinstandsetzung, EDV-Ausstattung der 3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt (detaillierte Aufzählung).
9.2 Einnahmen:
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einschränkungen (Art. 79 B-VG) sind kaum Einnahmen zu erwarten. Die Einnahmen aufgrund der Teilnahme an der Truppenverpflegung, Geldstrafen sowie Einnahmen aus Verlusten verbleiben im Ressortbudget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einschränkungen (Artikel 79, B-VG) sind kaum Einnahmen zu erwarten. Die Einnahmen aufgrund der Teilnahme an der Truppenverpflegung, Geldstrafen sowie Einnahmen aus Verlusten verbleiben im Ressortbudget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Schlagworte
Ausbildung, Weiterbildung, Präsenzausbildung, Bildungseinrichtung, Grundlagenarbeit, BGBl. I Nr. 146/2001, BGBl. Nr. 333/1979, Dienstrecht, BGBl. Nr. 86/1948, BGBl. Nr. 570/1989, Lehrgangsteilnehmerin,Seminarteilnehmerinnenanzahl, Kostenrechnung, Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterinnenzufriedenheit, BGBl. I Nr. 31/2001