Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Signaturverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 3/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 208/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 3 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Text
Qualifizierte Zeitstempeldienste
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Für die Erbringung qualifizierter Zeitstempeldienste dürfen nur Systeme, Produkte und Verfahren eingesetzt werden, die vor Veränderung geschützt und technisch und kryptographisch sicher sind. Die Zeitstempel müssen in einer nach § 6 geprüften Signaturerstellungseinheit erzeugt werden. Die dabei verwendeten Algorithmen und Parameter müssen dem Anhang entsprechen. Sofern für Zeitstempeldienste Zertifikate eingesetzt werden, dürfen nur solche verwendet werden, die ausschließlich für diesen Zweck ausgestellt wurden und diesen Verwendungszweck ausdrücklich bezeichnen.Für die Erbringung qualifizierter Zeitstempeldienste dürfen nur Systeme, Produkte und Verfahren eingesetzt werden, die vor Veränderung geschützt und technisch und kryptographisch sicher sind. Die Zeitstempel müssen in einer nach Paragraph 6, geprüften Signaturerstellungseinheit erzeugt werden. Die dabei verwendeten Algorithmen und Parameter müssen dem Anhang entsprechen. Sofern für Zeitstempeldienste Zertifikate eingesetzt werden, dürfen nur solche verwendet werden, die ausschließlich für diesen Zweck ausgestellt wurden und diesen Verwendungszweck ausdrücklich bezeichnen.
(2)Absatz 2,Die bescheinigte Zeitangabe (Datum und Uhrzeit) hat sich nach Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) unter Beachtung der Sommerzeit zu richten; andere Zeitzonen sind ausdrücklich anzugeben. Die Abweichung von der tatsächlichen Zeit darf beim Anbieter des Zeitstempeldienstes höchstens eine Minute betragen.
(3)Absatz 3,Die zeitliche Verfügbarkeit qualifizierter Zeitstempeldienste und die Sicherheitsmaßnahmen zur automatischen Auslösung der Zeitstempelfunktion müssen im Sicherheitskonzept des ZDA, der solche Dienste bereitstellt, angegeben werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2016
Dokumentnummer
NOR40094439