Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Marktordnungs-Lizenzenverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 36/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 375/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Zulassung von Importeuren
§ 4.Paragraph 4,
Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen von im Sektor Milch bestehenden spezifischen Regeln für Importe zu reduzierten Zollsätzen im Rahmen eines Importkontingents Milcherzeugnisse einführen wollen, haben bei der AMA die Zulassung zu beantragen. Dabei sind zusätzlich zu den in den Gemeinschaftsrechtsvorschriften vorgesehenen Unterlagen
die UID-Nummer, sofern eine solche zugeteilt wurde, und
ein Auszug aus dem Firmenbuch, soweit es sich um eine eingetragene Firma handelt,
vorzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Dokumentnummer
NOR40095249