Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Organisationsstruktur des Österreichischen Archäologischen Instituts
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 38/2008 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 38 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Budget
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Finanzierung des Österreichischen Archäologischen Instituts erfolgt
durch den Bund nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel durch Zuwendungen zum Zwecke der Erfüllung des Arbeitsprogramms und durch Zuwendungen für befristete Forschungsvorhaben;
aus Einnahmen für die Erbringung von Leistungen im Auftrag Dritter und
durch sonstige öffentliche und private Zuwendungen.
(2)Absatz 2,Für die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, insbesondere durch die Nutzung von Personal, Räumen, Geräten und Dienstleistungen des Österreichischen Archäologischen Instituts, ist ein voller Kostenersatz vorzusehen.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015
Dokumentnummer
NOR40095262