Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 9/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2008,
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
20.01.2008
Unterzeichnungsdatum
10.09.2007
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 9/2008 (NR: GP XXIII RV 225 AB 247 S. 35. BR: AB 7784 S. 749.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Mazedonisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Dezember 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 20. Jänner 2008 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Dezember 2007 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, am 20. Jänner 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Mazedonien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Dokumentnummer
NOR30006305