Norm Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen× ▾ ‹›Gliederung Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Fassungen (Gesetz) ab 07.03.2008 — BGBl. II Nr. 83/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.03.2008 BGBl. II Nr. 83/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.03.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3