Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 97/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 49/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 49 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Zusammensetzung von Kommissionen
§ 12.Paragraph 12,
(1)Absatz eins,Bei der Zusammensetzung von Kommissionen im Sinne des § 10 Abs. 1 B-GlBG ist eine entsprechende Anzahl von Frauen als Kommissionsmitglieder zu bestellen. Für den Fall, dass nicht entsprechend viele Frauen oder keine Frau zum Mitglied einer solchen Kommission oder des entsprechenden Senats bestellt werden, hat die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder die von ihr namhaft gemachte Bedienstete das Recht, an den Sitzungen der Kommission oder des betreffenden Senats mit beratender Stimme teilzunehmen.Bei der Zusammensetzung von Kommissionen im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, B-GlBG ist eine entsprechende Anzahl von Frauen als Kommissionsmitglieder zu bestellen. Für den Fall, dass nicht entsprechend viele Frauen oder keine Frau zum Mitglied einer solchen Kommission oder des entsprechenden Senats bestellt werden, hat die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder die von ihr namhaft gemachte Bedienstete das Recht, an den Sitzungen der Kommission oder des betreffenden Senats mit beratender Stimme teilzunehmen.
(2)Absatz 2,Bei der Zusammensetzung von anderen Kommissionen, Beiräten, Arbeitsgruppen oder vergleichbaren entscheidungsbefugten oder beratenden Gremien hat der Dienstgeber bei der Bestellung der Mitglieder auf eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit hinzuwirken. Insbesondere ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass Frauen als Vorsitzende und ordentliche Mitglieder bestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2012
Dokumentnummer
NOR40097233