Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 97/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 49/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 49 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Auftragsforschung für und Förderung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
§ 15.Paragraph 15,
Bei der Verteilung der für die Auftragsforschung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung an Einzelpersonen gewidmeten Budgetmittel ist die bestehende Frauenquote (Anteil der Projektnehmerinnen an der Gesamtzahl der projektdurchführenden Personen) in einem Zeitraum von zwei Jahren um 20% zu erhöhen, bis eine 40%ige Frauenquote erreicht wird.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2012
Dokumentnummer
NOR40097236