Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 97/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 49/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 49 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Kinderbetreuungsplätze
§ 14.Paragraph 14,
Die Dienststellenleiterinnen oder Dienststellenleiter haben regelmäßig Bedarfserhebungen, insbesondere gemäß den Sonderrichtlinien für die Gewährung einer Förderung für Betriebskindergärten des Bundes, durchzuführen und alle geeigneten Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Dienststelle zu treffen.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2012
Dokumentnummer
NOR40097235