Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Windwurf-Verordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 119/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die Vorschriften dieser Verordnung betreffen die näheren Voraussetzungen und Bedingungen in Bezug auf Art. 50 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem, ABl. Nr. L 141 vom 30.4.2004, S. 1, zur vorübergehenden Lagerung des durch die Stürme „Paula“ (26. bis 28. Jänner 2008) und „Emma“ (1. und 2. März 2008) angefallenen Windwurf- und Windbruchholzes (im Folgenden: Schadholzes) auf beihilfefähigen Flächen. Für die Bringung vorübergehend genutzte beihilfefähige Flächen gelten als für die Lagerung des betreffenden Schadholzes notwendige Fläche.Die Vorschriften dieser Verordnung betreffen die näheren Voraussetzungen und Bedingungen in Bezug auf Artikel 50, Absatz 7, der Verordnung (EG) Nr. 796 aus 2004, mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem, Amtsblatt Nummer L 141 vom 30.4.2004, Seite 1, zur vorübergehenden Lagerung des durch die Stürme „Paula“ (26. bis 28. Jänner 2008) und „Emma“ (1. und 2. März 2008) angefallenen Windwurf- und Windbruchholzes (im Folgenden: Schadholzes) auf beihilfefähigen Flächen. Für die Bringung vorübergehend genutzte beihilfefähige Flächen gelten als für die Lagerung des betreffenden Schadholzes notwendige Fläche.
(2)Absatz 2,Die gegenständliche Regelung ermöglicht dem Betriebsinhaber eine aus phytosanitären Gründen unabdingbare Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen Flächen.
Schlagworte
Verwaltungssystem, Windwurfholz
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2016
Dokumentnummer
NOR40097543