Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 38/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
ARTIKEL 1
ZIELSETZUNG
Dieses Abkommen zielt darauf ab, die Bedingungen des Seefrachtverkehrs von und nach China, von und nach der Gemeinschaft sowie von und nach der Gemeinschaft und China einerseits und Drittländern andererseits zum Nutzen der Wirtschaftsbeteiligten der Vertragsparteien zu verbessern. Es beruht auf den Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit im Seeverkehr, des freien Zugangs zu Ladungen und Drittländerverkehren sowie des unbeschränkten Zugangs zu Häfen und Hilfsdiensten mit diskriminierungsfreier Behandlung bei deren Inanspruchnahme und bei der Handelspräsenz. Es deckt alle Aspekte des Haus-zu-Haus-Service ab.
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Dokumentnummer
NOR40097622