Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2008,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Die österreichische und die tschechische Ein- und Ausgangsabfertigung werden nach Bedarf und Zweckmäßigkeit während der Fahrt in den Reisezügen durchgeführt, und zwar auf der Strecke
zwischen den Bahnhöfen Linz–Hauptbahnhof und Ceské Budejovice,
zwischen den Bahnhöfen Wien–Südbahnhof und Brno–hlavní nádraží.
Schlagworte
Eingangsabfertigung
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40097691