Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 1 – Einführung in das Finanzierungsverfahren
Österreich unterhält ein konzessionelles Finanzierungsverfahren, unter welchem auf Antrag von Exporteuren konzessionelle Kredite für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen aus Österreich von Fall zu Fall, in Übereinstimmung mit einschlägigen internationalen Verpflichtungen (einschließlich, unter anderem, dem OECD-„Übereinkommen über öffentlich unterstützende Exportkredite“, ergänzt durch die aus der Anwendung der Helsinki-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien) und nationalen Kriterien, gewährt werden können. Das österreichische konzessionelle Finanzierungsverfahren basiert auf pre-mixed credits, bei welchen der erforderliche Vergütungsgrad zur Finanzierung österreichischer Lieferungen in einem einzigen integrierten Kredit durch eine Kombination von langen Laufzeiten, tilgungsfreien Perioden und unter Marktkonditionen liegenden Zinssätzen dargestellt wird. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken wie auch ihrer internationalen Verpflichtungen, das österreichische konzessionelle Finanzierungsverfahren als Mittel zur Förderung und zum Ausbau der finanziellen Kooperation heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40099115