Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 10 – Evaluierung der Verwendung der Kredite
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten konzessionellen Kredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte wird die Regierung der Arabischen Republik Ägypten die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung notwendiger Unterlagen ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40099126