Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorzeitige Beendigung der XX. GP des NationalratesVorzeitige Beendigung der römisch zwanzig. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 104/2008Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
10/03 Nationalrat, Bundesrat
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. I Nr. 79/2017).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2017,).
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Dieses Bundesgesetz tritt mit 10. Juli 2008 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Dokumentnummer
NOR40099860