Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 231/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 231 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Erstattungsbescheid
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Die AMA spricht über einen Antrag nach § 7 Abs. 1 bescheidmäßig ab.Die AMA spricht über einen Antrag nach Paragraph 7, Absatz eins, bescheidmäßig ab.
(2)Absatz 2,Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Absatz eins, als unbegründet abzuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015
Dokumentnummer
NOR40099976