Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
21.07.2008 bis 09.03.2012 — BGBl. II Nr. 243/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 121.07.200809.03.2012 BGBl. II Nr. 243/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 62/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Magnetspielzeugverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.07.2008BGBl. II Nr. 243/2008

Außerkrafttretensdatum

09.03.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 62/2012

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anwendungsbereich und Begriffsdefinition

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Gegenstand dieser Verordnung ist Magnetspielzeug. Das ist Spielzeug gemäß Paragraph 3, Ziffer 7, Litera e, LMSVG, welches einen oder mehrere Magnete oder einen oder mehrere magnetische Bestandteile enthält oder aus diesen besteht, wenn diese Magnete oder magnetischen Bestandteile auf Grund ihrer Form und Größe verschluckbar und für Kinder zugänglich sind.
  2. Absatz 2,Magnete gemäß Absatz eins, sind dann als
    1. Ziffer eins
      auf Grund ihrer Form und Größe verschluckbar anzusehen, wenn sie vollständig in den Zylinder für kleine Teile gemäß der Definition in der als ÖNORM veröffentlichten harmonisierten Europäischen Norm EN 71-1:2005 passen.
    2. Ziffer 2
      für Kinder zugänglich zu bewerten, wenn sie lose oder unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Verwendung durch Kinder vom Spielzeug ablösbar sind, selbst wenn sie ursprünglich im Spielzeug enthalten, eingekapselt, versenkt oder eingefasst waren.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012

Gesetzesnummer

20005884

Dokumentnummer

NOR40100130