Rechtstracker.at

Anl. 1/21

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/21 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 21

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2008 sowie

hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 2,).

Text

                                                        Anlage A.2.1

       LEHRPLAN DER MEISTERSCHULE FÜR TISCHLEREITECHNIK UND

                          RAUMGESTALTUNG

                           (zweijährig)

                        I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden             Lehrver-

A.    Pflichtgegenstände          Klasse       Summe   pflichtungs-

                                 1.      2.                gruppe

____________________________________________________________________

1.    Religion                  40      40      80         III

2.    Wirtschaft und Recht      80      80     160         III

3.    Mitarbeiterführung

       und –ausbildung            -      40      40         III

4.    Angewandte Informatik     80       -      80          I

5.    Betriebstechnik           80      80     160          I

6.    Technologie               80      80     160          I

7.    Tischlerkonstruktionen

       und

       Restaurierungstechnik     80     120     200          I

8.    Möbel- und

       Raumgestaltung,

       Entwurf *2)              280     280     560         II

9.    Bau- und Möbelstile       40      40      80          I

10.   Konstruktionsübungen     120     120     240          I

11.   Werkstätte und

       Produktionstechnik *3)   280     280     560         IV

____________________________________________________________________

       Gesamtstundenzahl       1160    1160    2320

____________________________________________________________________

                                Jahresstunden             Lehrver-

A.    Freigegenstände             Klasse       Summe   pflichtungs-

                                 1.      2.                gruppe

____________________________________________________________________

       Deutsch und

       Kommunikation             40       -                  I

       Englisch                   -      40                  I

       Angewandte Mathematik     40       -                  I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

*2) Entwurf im Ausmaß der halben Jahresstunden pro Klasse. *3) Einschließlich abschließender Projektarbeit.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage A mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die zweijährige Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung ist schwerpunktmäßig auf die Erweiterung der Berufsausbildung ausgerichtet, und zwar sowohl in der Fachdisziplin als auch hinsichtlich Unternehmens- und Mitarbeiterführung. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung sind durch Praxis und Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei und der Raumgestaltung sowie die Betreuung und Wartung facheinschlägiger Bearbeitungsmaschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Betriebstechnik, Technologie, Tischlerkonstruktionen, Möbel- und Raumgestaltung, Entwurf sowie Bau- und Möbelstile.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften der Werkstoffe und Ausstattung, deren Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung verfügen über folgende technische Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstoffen des Fachgebietes,
  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Herstellung von Möbel- und Raumausstattungen,
  • Strichaufzählung
    Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie Raumausstattungen,
  • Strichaufzählung
    Konstruktion und Planung von Produkten des Möbel- und Innenausbaues,
  • Strichaufzählung
    Bedienung von Tischlereimaschinen und -geräten,
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Betriebsführung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und einschlägiger Normung,
  • Strichaufzählung
    die zweckmäßige Verwendung aktueller Hard- und Software.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung insbesondere befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Tischlerei relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden,
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren sowie relevante Dokumentationen zu verfassen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventen und Absolventinnen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei sowie der materiellen und technischen Raumausstattung.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlerei- und Raumausstattungsbetriebes mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Mitarbeiterführung und –ausbildung“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage A.

  1. Ziffer 2
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung rechtlicher Faktoren für die Leistungserbringung in Handwerksbetrieben kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Entscheidungen treffen können;
  • Strichaufzählung
    staatsbürgerliche und verfassungsmäßige Prinzipien und Handlungsweisen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems, Grundzüge der Bundesverfassung, der Verwaltung und der Verwaltungsverfahren, des EU-Rechts, der Gewerbeordnung.

Privatrecht:

Grundzüge des Privatrechts (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäft, Vertrag, Vertragsmängel, Verzug, Gewährleistung), des Unternehmensrechts, des Konsumentenschutzes.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Unternehmensführung:

Planung, Organisation, Personalwesen; Finanzierung, Absatz, Logistik, Grundlagen der Lehrlingsausbildung.

Betriebliches Rechnungswesen und Kostenrechnung:

Wesen und Zweck, Vorschriften, Inventur und Inventar, Bilanz, Konten, Verbuchung laufender Geschäftsfälle, Umsatzsteuer, Bewertung, Aufgaben und Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung.

5. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Kostenrechnung, Organisation und Marketing praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    innerbetriebliches Kostendenken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische Betriebsprobleme erkennen und entsprechende Problemlösungen treffen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Auftragswesen:

Ausschreibung (Leistungsverzeichnis), Angebotserstellung, Vergabe, Haftung, Normen.

Arbeitstechnik:

Arbeitsvorbereitung; Datenerfassung, Zeitwirtschaft, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie.

Arbeitnehmerschutz:

Arbeitnehmerschutzgesetze, Maschinensicherheitsverordnung; Erste Hilfe; Beschäftigungsverbote, Jugendschutzbestimmungen; fachspezifische Bestimmungen.

Umweltschutz:

Umweltspezifische Gesetze, Verpackungsverordnung, Luftreinhaltegesetz, Abfallwirtschaft.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Kostenrechnung:

Gemeinkostenzuschläge, Betriebsabrechnung, Platzkostenrechnung; Wirtschaftlichkeitsvergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Kapitalbedarfsplanung, Entlohnungsreform.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung:

Qualität, Produktzyklus und wirtschaftliche Relevanz, Konzepte der Qualitätssicherung (ISO-Norm, EFQM).

Marketing und Unternehmensführung:

Unternehmensleitbild, strategische und operative Planung; Aktionsgrundlagen; Marktforschung; marketingpolitisches Instrumentarium.

Branchenspezifische Fallstudien:

Unternehmensführung, Betriebsorganisation, Marketing, Controlling.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Buchhaltung; Waren- und Zahlungsverkehr; Kostenstellenrechnung.

6. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Technologien kennen und die daraus resultierenden Anwendungen auswählen können;
  • Strichaufzählung
    Bauarten, Wirkungsweise, Handhabung und Wartung der im Fachgebiet gebräuchlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Gesetze und Normen kennen und anwenden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Holz und Holztechnologie:

Aufbau des Holzes, Holzerkennung, Holzfehler, Schnittholz, Holzwerkstoffe; Holzphysik (Eigenschaften und Kennwerte des Holzes;

Holztrocknung, Dämpfung, Holzeinschnitt, Lagerung;

Vordimensionierung); Holzschutz (Parasiten, Verwitterung, konstruktiver und chemischer Holz- und Brandschutz).

Furniere und Platten:

Furnierarten, -herstellung, -vorbereitung, -lagerung, -verarbeitung; Plattenwerkstoffe aus massivem Holz, Furnierschichtplatten, Plattenwerkstoffe aus zerspantem und zerfasertem Holz, Profile.

Kunststoffe:

Kunststofftechnik, Klassifizierung, Anwendung und Verarbeitung der

verschiedenen Kunststoffe in der Holzverarbeitung.

Leim- und Klebertechnologie.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Oberflächentechnik:

Mechanische (Maschinen, Anlagen) und chemische (Lacke uä.) Oberflächenbehandlung, Lagerung der Oberflächenmaterialien, Verarbeitungstechniken.

Sonderwerkstoffe:

Dämm- und Dichtstoffe; Schichtstoffplatten, Stein, Keramik, Glas, Textilien, Metalle.

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:

Zerspanungstechnologie, Schneidengeometrie, Arten und Einsatzbereiche der Hand- und Maschinenwerkzeuge, Handmaschinen, Standardmaschinen; Antriebsarten (Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Elektronik), Vorrichtungsbau, NC-Maschinen, Arten, Einsatzbereiche, Steuerungen; Zerspan- und Absauganlagen, Verbrennungs- und Heizungsanlagen.

  1. Ziffer 7
    TISCHLERKONSTRUKTIONEN UND RESTAURIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die für die Praxis erforderlichen Konstruktionen hinsichtlich Materialgerechtigkeit, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Alternativen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen und Kenntnisse der facheinschlägigen Normen einbeziehen.

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Möbelbau:
Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche (Tische, Sitz-, Liege-, Behältermöbel), Ergonomie.

Beschläge:

Arten, Anwendungen, Wirkungsweise.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Bautischlerarbeiten:

Tür- und Fensterkonstruktionen, Verglasung; Holzstiegen; Instandhaltung, Instandsetzung.

Innenausbau:

Fußböden (Unterboden, Estrich, Gehbelag), Wand- und Deckenverkleidungen, fixe und versetzbare Holztrennwände, Trockenausbau.

Grundlagen des Wärme-, Schall-, Brand- und Einbruchschutzes.

  1. Ziffer 8
    MÖBEL- UND RAUMGESTALTUNG, ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die zur Raum- und Baugestaltung notwendigen Funktions-, Nutzer- und Raumerfordernisse erfassen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fähigkeiten in der Gestaltung von Flächen, Räumen und Baukörpern unter der Berücksichtigung von Material, Farbe, Form und Funktion erlangen;
  • Strichaufzählung
    über bautechnische Grundkenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    bei der Gestaltung von Möbel und Raum die technischen, funktionellen, künstlerischen, physiologischen und wirtschaftlichen Aspekte vereinen können;
  • Strichaufzählung
    die Wertigkeit von Funktion, Material und Form umsetzen und in den gebräuchlichen Verfahren darstellen und präsentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Grundlagen der Möbel- und Raumgestaltung:

Der Mensch als Maß; Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände; Funktions- und Möblierungsprogramm; Wohnbau (Wohnbereiche, Wohntypen).

Gestaltungsprinzip:

Zusammenhang zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form, Farbe und Licht.

Ausbauarbeiten:

Mauern und Wände, Decken, Böden (Unterboden, Estrich, Belag).

Entwurf:

Normgerechte Möbel- und Raumdarstellung; Raumverfahren; Plandarstellung; Entwurfsablauf.

Planung:

Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Möbel- und Raumgestaltung:

Raum-, Funktions- und Möblierungsprogramme von Wohn-, Gemeinschafts-, Verwaltungs- und Gewerbebauten.

Innenausbau:

Trockenausbau, Sonderkonstruktionen aus Metall, Kunststoff und Glas.

Technischer Ausbau:

Elektro-, Gas- und Sanitärinstallation, Heizung, Lüftung.

Planung:

Wohn- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Möblierung; Dokumentation und Präsentation.

  1. Ziffer 9
    BAU- UND MÖBELSTILE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen sozialen, politischen, weltanschaulichen und historischen Voraussetzungen gegenüber künstlerischem Ausdruck interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    mit der Formensprache der Gegenwart und der Vergangenheit vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Stilelemente:

Verflechtung und Einflüsse der Epochen und Regionen auf die europäische Kunst von der Antike bis zur Gegenwart.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Stilepochen:

Überblick vom Altertum bis zur beginnenden Neuzeit; Klassizismus, Jugendstil, Neue Sachlichkeit bis zur Gegenwart; Möbeldesign und Wohnkultur des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.

  1. Ziffer 10
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    räumliche Zusammenhänge und Inhalte erfassen können und mit den im Fachgebiet üblichen Projektionsmethoden darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Entwurfsskizzen und Werkzeichnungen sowie Raumausstattungsvorschläge auch computergestützt und teamgerecht erstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Fertigungs- und Detailskizzen und -pläne:

Möbel und Bautischlerarbeiten (Funktionen und Grundmaße der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf); Innenräume (Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume, Raumbedarf; Bestandsaufnahme und Dokumentation); CAD-Anwendung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Räumliche Darstellung (3D):
    Grundlagen, Konstruktionsmethoden.

  1. Ziffer 11
    WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erwerben sowie Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Arbeitsvorbereitung:

Materialbedarfsermittlung, Lagerorganisation, innerbetriebliche Abrechnung, Dokumentation.

Möbeltischlerei:

Zeitgemäße Fertigungstechniken, technische Hilfsmittel und Qualitätsstandards.

Betriebstechnik:

Arbeitsvorbereitung, Fertigungsmanagement, Maschinen- und Sicherheitsausbildung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Bautischlerei:
    Fenster, Türen, Stiegen, auch repräsentative Teile davon. Oberflächenbehandlung (Anwendungstechnik).

Projektarbeit:

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges aus dem Fachbereich; Entwurfsskizzen, Werkzeichnung, Ausführungsfertigkeiten (Sägen, Furnieren, Hobeln, Leimen, Herstellen von Holzverbindungen, Oberflächenbehandlung, Anschlagen, Zusammenbauen).

B. Freigegenstände

Siehe Anlage A.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Möbelgestaltung, Baustil,
Unternehmensführung, Bautischlerei, Möbelausstattung, Möbelbau,
Tischlereigerät, Hardware, Tischlereibetrieb, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100413