Rechtstracker.at

Anl. 2/17

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/17 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 17

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).

Text

                                                         Anlage B.17

            LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                              MECHATRONIK

                            I. STUNDENTAFEL *1)

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände      Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

1.  Religion               20     20     20     20     80    (III)

2.  Kommunikation und

     Schriftverkehr         20     20      -      -     40     II

3.  Wirtschaft und Recht   20     20      -      -     40     III

4.  Mitarbeiterführung

     und –ausbildung         -      -     20     20     40     III

5.  Angewandte Mathematik  60     60      -      -    120      I

6.  Naturwissenschaft-

     liche Grundlagen       20     20      -      -     40     II

7.  Angewandte Informatik  40      -      -      -     40      I

8.  Grundlagen der

     Elektrotechnik und

     Elektronik             20     20      -      -     40      I

9.  Mechanik               20     20      -      -     40      I

10. Mechatronik            20     20      -      -     40      I

11. Fertigungstechnik *2)   -     20     40     40    100      I

12. Elektronik und

     Digitaltechnik          -     20     80     60    160      I

13. Steuerungs- und

     Regelungstechnik        -      -     40     40     80      I

14. Projektstudien          -      -      -     20     20     II

____________________________________________________________________

     Summe A               240    240    200    200    880

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

B.  Schulautonome           Unterrichtseinheiten            pflich-

     Pflichtgegenstände            Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Englisch               20     20     20     20     80     I

     Kommunikation und

     Schriftverkehr          -      -     20     20     40    II

     Kommunikation und

     Präsentation            -      -     20     20     40    III

     Betriebstechnik         -      -     20     20     40     I

     Soziologie und

     Mitarbeiterführung     20     20      -      -     40    II

     Maschinen und Anlagen  20     20      -      -     40     I

     Elektrische Maschinen

     und Anlagen             -      -     20     20     40     I

     Mess- und Prüftechnik   -      -     20     20     40     I

     Robotertechnik          -      -      -     20     20     I

     Hydraulik und

     Pneumatik               -      -     40     40     80     I

     Qualitätsmanagement     -      -     20      -     20     I

     Umwelttechnik und

     –management             -      -      -     20     20    II

     Laboratorium für

     Mechatronik             -      -      -     20     20     I

____________________________________________________________________

     Auswahlsumme B         40     40    100    100    280

____________________________________________________________________

     Gesamtsumme

     (A und B)             280    280    300    300   1160

____________________________________________________________________

     Gesamtstundenrahmen

     (A und B) für

     Abweichungen durch

     schulautonome

     Lehrplanbestimmungen

     mindestens            260    260    260    260   1040

     höchstens             320    320    320    320   1280

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

C.  Freigegenstände         Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Unternehmensführung     -      -     40     40     80     II

     Zweitsprache Deutsch   80     80      -      -    160      I

     Deutsch                 -      -     80     80    160      I

     Englisch                -      -     80     80    160      I

     Angewandte Mathematik   -      -     80     80    160      I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch zwei.

*2) Einschließlich Konstruktionsübungen im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten je Semester.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Fertigung von automatisierten technischen Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der mechatronischen Ausbildung sind Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Ausstattung von technischen Systemen sicher zu stellen,
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Mitwirkung in der Planung und Konstruktion von mechatronischen Systemen,
  • Strichaufzählung
    ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,
  • Strichaufzählung
    Koordination der Fertigung sowie Qualitätssicherung,
  • Strichaufzählung
    Anwendung einschlägiger Software und der Einsatz von CAD-Systemen,
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik insbesondere befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation, Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von mechatronischen Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

  1. Ziffer 8
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage B.5.

9. MECHANIK

Siehe Anlage B.7.

10. MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    das prinzipielle Verständnis des umfassenden Konzeptes der Mechatronik als Kombination von Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik erwerben und
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von einfacheren mechatronischen Systemen beschreiben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Mechatronische Systeme:

Überblick über mechatronische Geräte und Produkte in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Gesundheits- und Privatbereich, wie Industrieroboter und Fertigungsautomaten, Geräte der Büroautomatisierung und der Automatisierung im Dienstleistungsbereich, medizinischer Geräte und Implantate, Haushaltselektronik und -automation, gemeinsame Prinzipien mechatronischer Systeme.

Mechatronische Bauelemente:

Typische mechanische, elektronische und informationstechnische Bauelemente.

Mechatronische Geräte:

Synthese der Bauelemente zu mechatronischen Geräten und Automaten, das mechatronische Konzept.

11. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliches Fertigungsverfahren für gestellte Aufgaben auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Werkstoffprüfung:
    Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen, Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen und digitalen Schaltungen erwerben,
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Komponenten und Technologien der in der Mechatronik und in verwandten Fachgebieten verwendeten Prozessoren und Computer kennen und ihre Anwendung beschreiben können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    bis 4. Semester:
    Analoge Schaltungen:

Bauelemente der Elektronik (Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Thyristoren, optoelektronische Bauelemente);

Grundschaltungen (Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter);

Stromrichtertechnik und Operationsverstärker;

Stromversorgungstechnik (grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken).

Digitale Schaltungen:

Mikroprozessor-Grundlagen (Grundschaltungen, Adressierung, Speicherelemente, Datenübertragung, Datensicherheit);

Personal Computer (PC-Grundschaltungen, Peripheriebausteine, Bussysteme); Schaltkreisfamilien, Charakteristika von Mikroelektronikbauteilen, Schaltungstechnologie, Fertigungstechnologie, Mikrocomputeraufbau; Interfacetechnik (Systematik und Definition von Schnittstellen, Standardschnittstellen, technische Bussysteme, Eigenschaften von Busbausteinen, Standardbussysteme);

Computertechnik (Rechnerarchitektur, externe Speicher, Ein-/Ausgabegeräte); programmierbare Bauelemente, Controller, Umsetzer, Prozessperipherie, Standardschaltungen, Mikroprozessorkonzepte, Netzwerk-Hardware.

Prozessor- und Computertechnik:

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Mikroprozessoranlagen, Organisation von Mikroprozessorsystemen, Signalübertragung, Prinzipien und Grundbegriffe der Signalübertragung, physikalische und mathematische Beschreibung von Signalen, Übertragungswege, Modulation und Demodulation);

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Computer-Anlagen, Schnittstellen, Aufbau und Funktion der Stand der Praxis entsprechenden und aktuellen Schnittstellen, Netzwerke, Aufbau und Funktion der lokalen und globalen Vernetzung).

  1. Ziffer 13
    STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

14. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage B.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage B.13.

SOZIOLOGIE UND MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Grundsätze und Regeln hinsichtlich der soziologischen Erscheinungen in Wirtschaft und Politik kennen und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundsätze der Mitarbeiterführung in Bezug auf Konfliktmanagement und Personalentwicklung kennen und für sich und die Mitarbeiter anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe Erfahrungen auf dem Gebiet der Sozialkompetenz und der Kommunikation erleben und interpretieren können, das in der Gruppe erlebte mit Kommunikationshilfen darstellen, auswerten und zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände in Bezug setzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Wirtschaftssoziologie:

Gesellschafts- und Sozialsysteme, Sozialanalysen, Sozial- und Wirtschaftspsychologie, Organisationssoziologie, Führungstheorien, politische Soziologie, Technik- und Arbeitssoziologie, Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft.

Konfliktmanagement:

Grundsätze für Konfliktmanagement, Personalentwicklung und Personalmanagement in Betrieben und Gruppen, Selbstmanagement, Durchspielen von ausgewählten Situationen.

Anwendung:

Praktische Beispiele aus den Themenbereichen wie zB “Kommunikation und Schriftverkehr”, “Mitarbeiterführung und -ausbildung”, “Fremdsprache und Kommunikation”, “Kommunikation und Präsentation”.

MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis gebräuchlichsten Maschinenelemente und Maschinenanlagen sowie die in der Praxis verwendeten Aktoren kennen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und das Betriebsverhalten der Aktoren in Hinblick auf mechatronische Fragestellungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Normkennzeichnung:

Zeichnungsnormen, Beschriftung, Bemaßung, Hauptrisse und Schnittdarstellung.

Kolbenmaschinen:

Kolbenpumpen, Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen, Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Fördertechnik:

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

Pneumatische Aktoren:

Komponenten der Pneumatik, pneumatische Steuerungen.

Hydraulische Aktoren:

Komponenten der Hydraulik, hydraulische Steuerungen.

ELEKTRISCHE MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der in der Praxis verwendeten elektrischen Maschinen, Transformatoren und elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie erwerben;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und das Betriebsverhalten dieser Maschinen und Anlagen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Antriebstechnik:
    Grundlegende Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten.

Elektrische Maschinen:

Gleichstrommaschinen (Aufbau, Betriebsverhalten);

Drehfeldmaschinen (Aufbau und Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen); Drehzahlregelungen bei Asynchronmotoren;

Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen;

Schrittmotoren.

Transformatoren:

Bauformen, Betriebsverhalten.

Elektroinstallationstechnik:

Elektroinstallationen in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne; Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Maschinenbaupraxis verwendeten Mess- und Prüfverfahren sowie Verfahren der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Grundlagen der Messtechnik:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie:

Messverfahren, Messkette, Messgrößenwandlungen; berührungsfreies Messen; Messmaschinen; CNC-Messtechnik; analoges Messen; Messmittelverwaltung und -überwachung.

Auswertung von Messdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Messsystemüberwachung.

ROBOTERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der Roboter im Hinblick auf Fragestellungen der Automatisierung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Robotertechnik:

Aufbau und Komponenten, Programm- und Sensorsteuerung, Koordinaten-Systeme, Bewegungserzeugung, Betriebsarten.

Automatisierung mit Robotern:

Montageautomatisierung, Fertigungsautomatisierung.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle.

Qualitätsmanagement:

Qualitätssicherungsnormen; Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit; TQM - Total-Quality-Management

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

LABORATORIUM FÜR MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Zusammenbau-, Programmier-, Betriebs-, Reparatur- oder Prüfaufgaben bzw. Übungen in der Mechatronik und in verwandten Fachgebieten selbstständig ausführen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    begleitende Arbeits- und Untersuchungsberichte erstellen, die Aufgaben und Übungen interpretieren und zum Lehrstoff der Pflichtgegenstände in Bezug setzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der fachbezogenen Pflichtgegenstände wie zB „Mechatronik“, „Elektronik und Digitaltechnik“, „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Maschinen und Anlagen“, „Robotertechnik“, „Mess- und Prüftechnik“, „Elektrische Maschinen und Anlagen“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Messtechnik,
Umweltmanagement, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100434