Rechtstracker.at

Anl. 3/2

Fassungen
ab 05.10.2022 — BGBl. II Nr. 368/2022
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3/2 heute05.10.2022 BGBl. II Nr. 368/2022

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

05.10.2022BGBl. II Nr. 368/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Absatz 4,)

Text

Anlage C.2 LEHRPLAN DER BAUHANDWERKERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZBAUTECHNIK römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

 

 

Unterrichtseinheiten

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

gruppe

1.

Allgemein

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Religion

7

6

7

6

7

6

39

(römisch drei)

1.2

Deutsch und Kommunikation

13

13

13

13

-

-

52

römisch zwei

1.3

Angewandte Mathematik

26

26

26

26

-

-

104

römisch eins

1.4

Angewandte Informatik

13

13

-

-

-

-

26

römisch eins

1.5

Darstellende Geometrie

13

13

13

13

-

-

52

römisch eins

1.6

Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie

13

13

-

-

-

-

26

römisch zwei

2.

Organisation

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Wirtschaft und Recht3

13

13

7

6

-

-

39

römisch zwei bzw. römisch drei

2.2

Mitarbeiterführung und, -ausbildung

-

-

26

26

-

-

52

römisch drei

2.3

Baubetrieb und Baumaschinen

20

19

20

19

-

-

78

römisch eins

2.4

Berichts- und Protokollwesen

-

-

-

-

13

13

26

römisch drei

3.

Konstruktion

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Baukonstruktion

26

26

20

19

-

-

91

römisch eins

3.2

Baustatik und Festigkeitslehre

26

26

26

26

-

-

104

römisch eins

3.3

Produktionstechnik

-

-

-

-

20

19

39

römisch vier

3.4

Tragwerke

-

-

-

-

26

26

52

römisch eins

4.

Planung

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Konstruktionsübungen und CAD

33

32

26

26

-

-

117

römisch zwei

4.2

Vermessungswesen

-

-

20

19

-

-

39

römisch eins

4.3

Bauplanung, Marketing und Projekt

-

-

-

-

85

84

169

römisch eins

 

Schulautonome Pflichtgegenstände gemäß Abschnitt B.

81 bis 90

83 bis 92

80 bis 89

84 bis 93

133 bis 142

135 bis 144

596 bis 650

 

 

Gesamtunterrichtseinheiten4

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

284 bis 293

283 bis 292

1701 bis 1755

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterrichtseinheiten

 

Lehrver-

, B.

Schulautonome Pflichtgegenstände2

Semester

Summe

pflich-

tungs-

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

gruppe

1.

Allgemein

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Soziale und personale Kompetenz

7

6

7

6

-

-

26

römisch drei

1.2

Englisch

7

6

7

6

7

6

39

römisch eins

2.

Organisation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baubetrieb und Baumaschinen

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Leadership

-

-

-

-

13

13

26

römisch drei

2.2

Baumanagement

13

13

13

13

-

-

52

römisch drei

2.3

Projektmanagement

13

13

13

13

-

-

52

römisch drei

 

Baudurchführung und Qualitätssicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

2.4

Baukoordination und Sicherheit am Bau

-

-

-

-

20

19

39

römisch drei

2.5

Digitalisierte und automatisierte Baustelle

-

-

-

-

20

19

39

römisch eins

2.6

Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen

-

-

-

-

20

19

39

römisch drei

3.

Konstruktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baukonstruktion

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Sanierungstechnik

13

13

13

13

-

-

52

römisch eins

3.2

Laboratorium für Bauphysik

13

13

13

13

-

-

52

römisch eins

3.3

Gebäudetechnik

7

6

7

6

-

-

26

römisch eins

3.4

Konstruktiver Holzbau

13

13

-

-

-

-

26

römisch eins

3.5

Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik

33

32

-

-

-

-

65

römisch vier

 

Baustatik und Festigkeitslehre

 

 

 

 

 

 

 

 

3.6

Stahl- und Holzbau

-

-

13

13

-

-

26

römisch eins

3.7

Laboratorium für Konstruktion

-

-

13

13

-

-

26

römisch eins

 

Aktuelle Technologien

 

 

 

 

 

 

 

 

3.8

Ressourcenoptimiertes Bauen

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

3.9

Spezielle Gebiete der Bauphysik

-

-

-

-

7

6

13

römisch zwei

3.10

Ingenieurholzbau

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

3.11

Vermessungswesen und Bauaufnahme

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

3.12

Schadensanalyse und Bewertung

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

3.13

Tragwerksanalyse

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

3.14

Digitale Tragwerkssimulation

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

3.15

Laboratorium für Angewandte Tragwerksanalyse

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

4.

Planung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konstruktionsübungen

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Digitale Planungsmedien und Projektstudien

20

19

13

13

-

-

65

römisch eins

4.2

Projektbezogene Holzbautechnologie

13

13

13

13

-

-

52

römisch eins

4.3

Angewandte Darstellende Geometrie

13

13

13

13

-

-

52

römisch eins

 

Bauplanung und Projekt

 

 

 

 

 

 

 

 

4.4

Gebäudelehre

-

-

-

-

20

19

39

römisch zwei

4.5

Building Information Modeling

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

 

 

Unterrichtseinheiten

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Semester

Summe

pflich-

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

gruppe

 

Englisch

13

13

13

13

13

13

78

römisch eins

 

Sprachtraining Deutsch

13

13

-

-

-

-

26

römisch eins

 

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

-

-

-

-

13

13

26

römisch eins

 

Klebetechnik

13

13

-

-

-

-

26

römisch vier

 

Staplerführerschein

13

13

-

-

-

-

26

römisch vier

 

CAD

13

13

13

13

13

13

78

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage C.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Siehe Anlage C.

LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage C und Anlage C.1 und weiters:

CLUSTER – 3. Konstruktion – Baukonstruktion KONSTRUKTIVER HOLZBAU

Im Bereich Grundlagen des Holzbaues können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden. Sie können in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht die grundlegenden Eigenschaften spezifischer Werkstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten erläutern.

Im Bereich Holzbauweisen können die Absolventinnen und Absolventen zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung im enzyklopädischen Überblick sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf die Bauaufgabe einordnen, auswählen und erläutern.

CLUSTER – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien SPEZIELLE GEBIETE DER BAUPHYSIK

Im Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden sowie die erforderlichen Grundlagen aus Normen, Richtlinien erheben und anwenden.

INGENIEURHOLZBAU

Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Im Bereich Moderne Fertigungsmethoden können die Absolventinnen und Absolventen moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.

Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme erkennen.

TRAGWERKSANALYSE

Im Bereich Tragsysteme können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

DIGITALE TRAGWERKSSIMULATION

Im Bereich Tragwerksprogramme können die Absolventinnen und Absolventen einschlägige Software anwenden.

LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TRAGWERKSANALYSE

Im Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen können die Absolventinnen und Absolventen freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.

CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen PROJEKTBEZOGENE HOLZBAUTECHNOLOGIE

Im Bereich Planungsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Im Bereich Darstellung bautechnischer Objekte können die Absolventinnen und Absolventen den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Im Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage C.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage C.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage C.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage C.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage C.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

Cluster – 1. Allgemein: „Deutsch und Kommunikation“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“, „Darstellende Geometrie“ und „Grundlagen der Bauphysik und Bauchemie“.

Cluster – 2. Organisation: „Wirtschaft und Recht“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.

Siehe Anlage C.

Cluster – 2. Organisation: „Baubetrieb und Baumaschinen“ und „Berichts- und Protokollwesen“.

Cluster – 3. Konstruktion: „Baukonstruktion“, „Baustatik und Festigkeitslehre“, Produktionstechnik“ und „Tragwerke“.

Cluster – 4. Planung: „Konstruktionsübungen und CAD“, „Vermessungswesen“ und „Bauplanung, Marketing und Projekt“.

Siehe Anlage C.1.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

Cluster – 1. Allgemein: „Soziale und personale Kompetenz“ und „Englisch“.

Cluster – 2. Organisation – Baubetrieb und Baumaschinen: „Leadership“, „Baumanagement“ und „Projektmanagement“.

Cluster – 2. Organisation – Baudurchführung und Qualitätssicherung: „Baukoordination und Sicherheit am Bau“, „Digitalisierte und automatisierte Baustelle“ und „Unternehmerische Rechtskunde und Rechnungswesen“.

Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion: „Sanierungstechnik“, „Laboratorium für Bauphysik“ und „Gebäudetechnik“.

Siehe Anlage C.1 und weiters:

Cluster – 3. Konstruktion – Baukonstruktion 3.4 KONSTRUKTIVER HOLZBAU

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Holzbaues

  • Strichaufzählung
    facheinschlägig gebräuchliche Grundbegriffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften fachspezifischer Werkstoffe in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht anwenden und deren Einsatzmöglichkeiten erfassen.

Bereich Holzbauweisen

  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Holzbauweisen und Holzkonstruktionen hinsichtlich der technisch konstruktiven Entwicklung einordnen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Holzbaues:

Holzwerkstoffe, konstruktive Plattenwerkstoffe, Stangenware und Vollholz; Dämmstoffe und Folien im Kontext.

Bereich Holzbauweisen:

Stabförmige Bindersysteme und Dachkonstruktionen; Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett- und Holzmassivbauweisen im enzyklopädischen Überblick.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Holzbauweisen

  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeit zeitgemäßer Holzbauweisen und Holzkonstruktionen in Bezug auf die Bauaufgabe auswählen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Holzbauweisen:

Wand- und Deckenkonstruktionen von Skelett-, Holzmassiv- und Mischbauweisen.

3.5 BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM UND PRODUKTIONSTECHNIK

Siehe Anlage C.1.

Cluster – 3. Konstruktion – Baustatik und Festigkeitslehre 3.6 STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage C.1.

3.7 LABORATORIUM FÜR KONSTRUKTION

Siehe Anlage C.1.

Cluster – 3. Konstruktion – Aktuelle Technologien 3.8 RESSOURCENOPTIMIERTES BAUEN

Siehe Anlage C.1.

3.9 SPEZIELLE GEBIETE DER BAUPHYSIK

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    erforderliche Grundlagen aus Normen und Richtlinien erheben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen:

Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Energieausweis unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen und ökologischen Grundlagen für praxisbezogene Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    erforderliche Grundlagen aus Normen und Richtlinien erheben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Physikalische und ökologische Grundlagen:

Methodische Ermittlung und Analyse von bauphysikalischen Kenndaten (Energieoptimierung, Bearbeitung Bauschadensanalyse unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge).

3.10 INGENIEURHOLZBAU

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    holzbauspezifische Werkstoffe erkennen und den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung sowie die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Bereich Moderne Fertigungsmethoden

  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffe:

Eigenschaften und Handelsformen (Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel, verleimte Ware, Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Einsatzbereiche, Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe, Dämmstoffe und Dichtungen; Ökobilanz, Anforderungen konstruktiver und chemischer Holzschutz).

Bereich Moderne Fertigungsmethoden:

Computerunterstützte Systeme.

6. Semester –- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten.

Bereich Tragsysteme

  • Strichaufzählung
    Tragsysteme erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik:

Ökologische und ökonomische Auswirkungen von Planungen (Schallschutz, Wärmeschutz, Vermeidung sommerlicher Überwärmung, thermische, akustische, energetische Optimierung, Prüfung auf Umweltverträglichkeit, Luft- und Winddichtheit, Thermographie, Brandschutz, Schallschutz und Akustik, thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit).

Bereich Tragsysteme:

Konstruktive Durchbildung (Rahmenbau, Massivtafelbau; Schwingungen im Holzbau; Verbund-konstruktionen, komplexe Holzbauteile und Holzbauwerke).

3.11 VERMESSUNGSWESEN UND BAUAUFNAHME

Siehe Anlage C.1.

3.12 SCHADENSANALYSE UND BEWERTUNG

Siehe Anlage C.1.

3.13 TRAGWERKSANALYSE

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme

  • Strichaufzählung
    grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme:

Grundlagen (Stabwerke, Platten).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme

  • Strichaufzählung
    grundlegende Tragsysteme erkennen und an einfachen Praxisbeispielen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme:

Grundlagen (Scheiben, Schalen).

3.14 DIGITALE TRAGWERKSSIMULATION

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragwerksprogramme

  • Strichaufzählung
    einschlägige Software unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragwerksprogramme:

Einschlägige Software.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragwerksprogramme

  • Strichaufzählung
    einschlägige Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Tragwerksprogramme:

Einschlägige Software.

3.15 LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE TRAGWERKSANALYSE

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen

  • Strichaufzählung
    freitragende und räumliche Strukturen erfassen, in geeigneten Darstellungen konstruieren und in 3D-Programmen modellieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellieren konstruktiver Strukturen:

Freitragende Strukturen (Konstruktion und Modellierung in 3D; Prüfung der Wirtschaftlichkeit; Verbindungsmittel, Detaillösungen, CNC Verarbeitung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    Modelle herstellen und mit technischer Hilfe auf deren Funktion prüfen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau:

Modellherstellung und technische Prüfung.

CLUSTER – 4. Planung – Konstruktionsübungen 4.1 DIGITALE PLANUNGSMEDIEN UND PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage C.1.

4.2 PROJEKTBEZOGENE HOLZBAUTECHNOLOGIE

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen einfacher Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Einfache Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe; Herstellung, Manipulation und Anwendung; physikalische Kenndaten, Statik; Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Komplexe Bauwerke (Innovative Holzwerkstoffe, Herstellung, Manipulation und Anwendung, physikalische Kenndaten, Statik, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen einfacher Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und unter Anleitung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Einfache Bauwerke (Hilfsstoffe, chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel einfacher Bauvorhaben).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen:

Komplexe Bauwerke (Hilfsstoffe; chemischer Holzschutz, Grundlagen der Detailentwicklung und fachgerechter Materialeinsatz am Beispiel komplexer Bauvorhaben).

4.3 ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

  • Strichaufzählung
    den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die in Planrissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

  • Strichaufzählung
    Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Wahre Längen von Strecken, wahre Größe; ebene Figuren; Austragungen in Grund und Aufriss.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

  • Strichaufzählung
    den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die in Planrissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

  • Strichaufzählung
    Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Verschneidung von ebenen Flächen; einfache Dachausmittlungen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

  • Strichaufzählung
    den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

  • Strichaufzählung
    Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Verschneidung von ebenen Flächen; Dachausmittlungen, Durchdringungen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte

  • Strichaufzählung
    den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen und in geeigneten Rissen darstellen sowie die darin enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und darstellen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie

  • Strichaufzählung
    Methoden der Darstellenden Geometrie für praxisbezogene Beispiele auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Darstellung bautechnischer Objekte:

Verschneidung von ebenen und gekrümmten Flächen.

Bereich Methoden der Darstellenden Geometrie:

Auswahl geeigneter Methoden.

CLUSTER – 4. Planung – Bauplanung und Projekt 4.4 GEBÄUDELEHRE

Siehe Anlage C.1.

4.5 BUILDING INFORMATION MODELING

Siehe Anlage C.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage C.

_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.
2 Die Pflichtgegenstände und die schulautonomen Pflichtgegenstände sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich im Ausmaß von 26 Unterrichtseinheiten auf den Bereich „Recht“.
4 Durch individuelle Zusammenstellung der schulautonomen Pflichtgegenstände kann das Ausmaß der Unterrichtseinheiten gemäß dem vorgegebenen Rahmen abweichen.

Im RIS seit

06.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2022

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40247427