Kurztitel
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 275/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 322/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2009,
Text
Anlage 3.B
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen
(Für amtliche Fachassistenten, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist)
Ausbildungsdauer insgesamt: 40 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 24 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Übung der Probenentnahme
2. Übung der Untersuchung
3. Demonstration von mikroskopischen Präparaten mit Trichinen, Miescher`schen Schläuchen sowie mit den in den Präparaten sichtbaren Geweben und den hauptsächlich in Betracht kommenden Verunreinigungen
4. Handhabung und Pflege der Untersuchungsgeräte
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 16 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Naturgeschichte der Trichinen und anderer in der Muskulatur auffindbarer Parasitenstadien; Übertragungswege und pathologische Erscheinungsbilder
2. Untersuchungsmethoden und Differenzialdiagnosen
3. Grundzüge der Anatomie der betroffenen Tierarten
4. Rechtsvorschriften für die Trichinenuntersuchung