Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 275/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 402/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Ausbildung für beauftragte amtliche Tierärzte
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Die Ausbildungserfordernisse für beauftragte amtliche Tierärzte gemäß § 24 Abs. 4 LMSVG, die als Aufsichtsorgane tätig werden, folgen der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß dem Ausbildungsrahmenplan in Anlage 2a.Die Ausbildungserfordernisse für beauftragte amtliche Tierärzte gemäß Paragraph 24, Absatz 4, LMSVG, die als Aufsichtsorgane tätig werden, folgen der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß dem Ausbildungsrahmenplan in Anlage 2a.
(2)Absatz 2,Die Ausbildungserfordernisse für beauftragte amtliche Tierärzte gemäß § 24 Abs. 4 LMSVG, die ausschließlich Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Betrieben mit jährlicher Schlachtung von weniger als 1000 Großvieheinheiten oder von weniger als 150.000 Stück Geflügel und Hasentieren durchführen, folgen der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß dem Ausbildungsrahmenplan in Anlage 2b.Die Ausbildungserfordernisse für beauftragte amtliche Tierärzte gemäß Paragraph 24, Absatz 4, LMSVG, die ausschließlich Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Betrieben mit jährlicher Schlachtung von weniger als 1000 Großvieheinheiten oder von weniger als 150.000 Stück Geflügel und Hasentieren durchführen, folgen der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß dem Ausbildungsrahmenplan in Anlage 2b.
(3)Absatz 3,Die Ausbildung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 kann durch die Absolvierung einer einschlägigen Zusatzausbildung im Rahmen des Studiums oder im Anschluss an das Studium ganz oder teilweise ersetzt werden.Die Ausbildung gemäß Absatz eins, oder Absatz 2, kann durch die Absolvierung einer einschlägigen Zusatzausbildung im Rahmen des Studiums oder im Anschluss an das Studium ganz oder teilweise ersetzt werden.
Schlagworte
Schlachttieruntersuchung
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Dokumentnummer
NOR40219653