Norm Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr Kundmachung BGBl. III Nr. 91/2008 · 05.08.2008▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 91/2008 05.08.2008 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3