Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 106/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 2
(1) Die Vertragsparteien fördern und unterstützen die Entwicklung direkter wissenschaftlich-technischer Kooperationen zwischen ihren Universitäten, Hochschuleinrichtungen, den Akademien der Wissenschaften, ihren nationalen Forschungs- und Technologiezentren und anderen Institutionen.
(2) Die Vertragsparteien unterstützen gemäß ihren innerstaatlichen Gesetzen die Teilnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Forscherinnen und Forschern sowie Expertinnen und Experten an gemeinsamen Projekten im Rahmen bestehender und zukünftiger internationaler Programme.
Schlagworte
Forschungszentrum
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2025
Dokumentnummer
NOR40101177