Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 345/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 365/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 345 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anlage IAnlage römisch eins Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 1Erhebungsmerkmale gemäß Paragraph 5, Ziffer eins
Merkmale der in Österreich ansässigen Unternehmen und Niederlassungen, die von im Ausland ansässigen institutionellen Einheiten kontrolliert werden (Auslandsunternehmenseinheiten im Inland):
Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
Firmenname der kontrollierenden im Ausland ansässigen institutionellen Einheit
Land, in dem die kontrollierende institutionelle Einheit ansässig ist, gemäß der Ebene 3 der im Anhang III der Verordnung (EG) 716/2007 angeführten LänderlisteLand, in dem die kontrollierende institutionelle Einheit ansässig ist, gemäß der Ebene 3 der im Anhang römisch drei der Verordnung (EG) 716 aus 2007, angeführten Länderliste
Produktionswert (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß § 4 der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)Produktionswert (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Paragraph 4, der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß § 4 der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Paragraph 4, der Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand
Bruttoinvestition in Sachanlagen
Gesamtaufwendungen für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung
Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger für Forschung und Entwicklung
Schlagworte
Warenkauf, Lohnempfänger
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2022
Dokumentnummer
NOR40101792